Regionalbudget

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Allgemeines zum Regionalbudget

Hinweis: Die aktuelle Projektauswahl ist abgeschlossen. Wir hoffen auf die Zusage der Fördergelder für das Regionalbudget 2024. Mehr Infos dazu finden Sie Ende 2023 auf unserer Homepage. 

Mit dem Regionalbudget fördern das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich freiwillig im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben.
Dadurch soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

Gegenstand und Höhe der Förderung

Mit dem Regionalbudget in Höhe von 100.000 EUR können Kleinprojekte regionaler Akteure in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnern gefördert werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen.

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur:

–              Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements

–              Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene

–              Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

–              Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung

–              Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten
Infrastrukturmaßnahmen

–              Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Ein vom ILE-Zusammenschluss benanntes Entscheidungsgremium wird die eingereichten Förderanfragen nach definierten Auswahlkriterien bewerten und Projekte auswählen. Der Fördersatz für die Projekte beträgt bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben (Nettoausgaben), maximal jedoch 10.000 EUR. Darüber hinausgehende Projektkosten sind vom Projektträger zu übernehmen.

Zeitrahmen

Projektanfragen können bis 31. Dezember 2022 bei der Geschäftsstelle der ILE Region VierStädtedreieck im Oberpfälzer Hügelland e.V. eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass zusammen mit der Förderanfrage die nachfolgende Zusatzerklärung eingereicht werden muss.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen bis 01. Oktober 2023 bei der Geschäftsstelle vorgelegt werden kann.

 

Weitere Informationen zum Regionalbudget entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Förderaufruf der ILE Region VierStädtedreieck sowie dem Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung im Jahr 2023.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

 

Kontakt:

ILE Region VierStädtedreieck im Oberpfälzer Hügelland e.V.
Geschäftsführerin Daniela Koslowski
Marktplatz 1
92655 Grafenwöhr
Tel. 09641 9220-17
E-Mail: dkoslowski@grafenwoehr.bayern.de

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Unsere aktuellen Regionalbudget Projekte

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