Regionalbudget

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Allgemeines zum Regionalbudget

Hinweis: Von 24.10.2024 bis 20.12.2024 können wieder neue Projektanfragen zur Umsetzung im Jahr 2025 gestellt werden!

Mit dem Regionalbudget fördern das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und die Ämter für Ländliche Entwicklung Gemeinden, die sich freiwillig im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen haben.
Dadurch soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

Gegenstand und Höhe der Förderung

Mit dem Regionalbudget in Höhe von 75.000 EUR können Kleinprojekte regionaler Akteure in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnern gefördert werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen.

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur:

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Ein vom ILE-Zusammenschluss benanntes Entscheidungsgremium wird die eingereichten Förderanfragen nach definierten Auswahlkriterien bewerten und Projekte auswählen. Der Fördersatz für die Projekte beträgt bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben (abzüglich Skonti, Boni, Rabatte), maximal jedoch 10.000 EUR. Darüber hinausgehende Projektkosten sind vom Projektträger zu übernehmen.

Zeitrahmen

  • Projektanfragen können bis Freitag, 20. Dezember 2024 bei der Geschäftsstelle der ILE Region VierStädtedreieck im Oberpfälzer Hügelland e.V. eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass zusammen mit der Förderanfrage die nachfolgende Zusatzerklärung eingereicht werden muss.
  • Das Kleinprojekt muss bis 20. September 2025 vollständig realisiert sein (einschließlich der Bezahlung aller Ausgaben)
  • Der späteste Termin der Abrechnung mit der ILE Region VierStädtedreieck im Oberpfälzer Hügelland e. V. (Vorlage des Durchführungsnachweises mit allen erforderlichen Unterlagen) ist der 01. Oktober 2025.

Weitere Informationen zum Regionalbudget entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Förderaufruf der ILE Region VierStädtedreieck sowie dem Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen eines Regionalbudgets in der Integrierten Ländlichen Entwicklung. Mit der neuen Checkliste erhalten Sie alle Informationen nochmal auf einen Blick.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 2023/2831 vom 23.12.2023 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

Fragen?

Bei Fragen zur Förderung, melden Sie sich gerne direkt bei der Geschäftsstelle der ILE:

ILE Region VierStädtedreieck im Oberpfälzer Hügelland e.V.
Geschäftsführerin Corinna Leißl
Marktplatz 1
92655 Grafenwöhr
Tel. 09641 9220-17
E-Mail: cleissl@grafenwoehr.de